Opposition verhindert Einrichtung des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“ und weiterer Klientelreferate
Pressemitteilung der Fraktionen RCDS, AUS! und ULI-LHG des Studierendenparlaments der Universität Trier vom 23.02.2012
Überfordertes Präsidium präsentiert eigene Rechtsvorstellung
Nach der erfolgreichen Verhinderung der Einrichtung des sogenannten „autonomen feministischen Frauen- und Lesbenreferats“ an der Universität Trier, ein Ereignis, welches auch außerhalb der Universität in bislang ungekannter Art hohe Wellen schlug und selbst durch linke Bundestagsabgeordnete Beachtung fand, will das Präsidium des Studierendenparlaments die Einrichtung nachträglich für rechtens erklären.
Auf Vorschlag der Mehrheitsfraktionen wurde vor zwei Wochen der Versuch gestartet, das autonome Referat einzurichten. Hierzu fehlte der an sich 15-köpfigen Koalition aus Jusos, Grüner Campus und Linker Liste aufgrund mangelnder Sitzungsdisziplin jedoch eine Stimme zur nötigen absoluten Mehrheit von 13 Ja-Stimmen (bei 25 gewählten Abgeordneten), da nur 12 Koalitionäre zu der Sitzung erschienen sind, in der der künftige AStA gewählt werden sollte. Ein einmaliger Vorgang. Die erforderliche absolute Mehrheit wurde somit bei einem Abstimmungsergebnis von 12 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung knapp verpasst. Annika Jähnke, die amtierende Präsidentin des Studierendenparlaments (kurz: StuPa) und zugleich scheidende Vorsitzende des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“, schaffte es nicht, die anwesenden Parlamentarier zu einer Einigung zu bewegen und vertagte nachfolgend die Sitzung. Sie versicherte, die umstrittene Rechtsfrage durch die Rechtsabteilung der Universität prüfen zu lassen. Eine solche Prüfung ist jedoch entgegen ihrer Zusage nicht erfolgt, vielmehr wurde den Abgeordneten eine Mail mit einer eigenen, zweifelhaften Rechtsvorstellung zugeschickt, in der das StuPa-Präsidium auf die Einrichtung des Referats bestand. Es stellt sich die Frage, ob Frau Jähnke hier, wie es sich für ihr Amt gehört, objektiv, unabhängig und unbefangen sein kann mit Blick auf ihr ehemaliges Amt im Frauen- und Lesbenreferat.
Bezüglich der Entscheidung des StuPa-Präsidiums, das Referat als eingerichtet anzusehen, ist unklar, ob man die Rechtslage wirklich verantwortungsvoll und unbefangen geprüft hat oder die Glaskugel befragt wurde und lediglich die Interessen der eigenen Klientel vertreten wurden. In der Stellungnahme des Präsidiums wird nicht nur auf die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie auf die Geschäftsordnung der Universität Mainz verwiesen, welche die betreffende Rechtsfrage jedoch in keinster Weise anspricht oder klärt, sondern zudem die Mängel der eigenen Geschäftsordnung sowie Satzung der Verfassten Studierendenschaft an der Universität Trier hervorgehoben. Kritisch ist hier nicht nur das Rechtsverständnis der einzelnen Mitglieder des Präsidiums, sondern auch deren Vorgehensweise. Denn wie soll eine Unstimmigkeit sinnvoll geklärt werden, wenn die eigenen Nachschlagewerke eklatante Mängel aufweisen?
Am Ende seiner Stellungnahme weist das Präsidium dann auch nochmals darauf hin, dass die Auslegung der Geschäftsordnung sowie der Satzung, welche zuvor als mangelhaft beurteilt wurde, alleine dem Präsidium obliegt. Dies wird formuliert wie folgt:
„An dieser Stelle möchten wir, auf Grund der Erfahrungen der letzten Sitzung, grundsätzlich darauf hinweisen und diesen Umstand betonen, dass weder AStA- noch StuPa-Mitglieder oder sogar Gäste über die Auslegung von Satzungen und Geschäftsordnung entscheiden, sondern dass diese Entscheidung allein dem Präsidium obliegt.“
Auch hier sollte kritisch reflektiert werden, ob die ehemalige Vorsitzende des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“ ihrer überparteilichen Funktion als StuPa-Präsidentin gerecht wird oder ob sie mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert ist.
Die Oppositionsgruppen haben nun gegen die Entscheidung des StuPa-Präsidiums, das autonome feministische Frauen- und Lesbenreferat als eingerichtet anzusehen, gemeinsam Beschwerde beim Präsidenten der Hochschule, Prof. Dr. Michael Jäckel, eingelegt. Dieser sagte eine zügige Überprüfung der Vorgänge zu.
Nach der Einreichung der Beschwerde durch die Vertreter der Opposition hat die Universitätsleitung den AStA zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der AStA hat sich daraufhin entschieden, sich in dieser Sache von seinem Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster vertreten zu lassen.
Wir begrüßen, dass der AStA in dieser Sache nun fachlichen Rat in Anspruch nimmt und dass dadurch ausnahmsweise Gelder der Verfassten Studierendenschaft für sinnvolle Zwecke ausgegeben werden. Genügend Geld ist dafür schließlich jetzt vorhanden: Aufgrund der durch uns verhinderten Einrichtung weiterer links-ökologischer Klientelreferate des AStA, wie das Referat für politische Bildung (welches mit DKP-Mitgliedern besetzt war), dem Referat für Ökologie sowie dem Referat für Antirassismus und Antifaschismus sind der Verfassten Studierendenschaft der Universität Trier Kosten in 5-stelliger Höhe vorerst erspart geblieben.
Am Rande der Debatte sollte man sich aber auch einmal damit auseinandersetzen, wie sinnvoll, notwendig und legitimiert ein aus studentischen Zwangsabgaben finanziertes „feministisches Frauen- und Lesbenreferat“ bei einer StuPa-Wahlbeteiligung von knapp 11 % sowie einer Frauen-Vollversammlung, bei der man die Teilnehmer an zwei Händen abzählen kann, ist.